Neue Beschussgebührenverordnung vom 01.01.2013
Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme
der staatlichen bayerischen Beschussämter (BayBeschGebVO)
Am 1. Januar 2013 ist die neue Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen
für die Inanspruchnahme der staatlichen bayerischen Beschussämter.
(Beschussgebührenverordnung - BeschGebV) in Kraft getreten.
Den Download der neuen Gebührenverordnung finden Sie hier.
Allerdings werden die Böllerprüfungen auch weiterhin in ”Zeitgebühren” abgerechnet,
d. h. die Prüfgebühren werden auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit erhoben und lehnen sich an die Stundensätze der Physiklisch Technischen Bundesanstalt an
(derzeit 99,- € für Tätigkeiten mit geringer bis mittlerer technischer Ausstattung und
71,- € für Tätigkeiten ohne nennenswerte technische Ausstattung).
Der Erlass der BayBeschGebVO führt also nicht unmittelbar zu einer Erhöhung der
Prüfgebühren.
Allerdings hat der Bund kürzlich die Anforderungen an die Wiederholungsprüfung für Böller erhöht: Sämtliche Böller müssen nun bei der Prüfung mit einer Überdruckmunition abgefeuert werden, eine im Ermessen des Prüfers liegende reine Sichtprüfung ist meist nicht mehr
ausreichend.
Durch diese neue Bundesregelung wird in den meisten Fällen der Zeitaufwand und damit
auch die Prüfgebühr steigen.
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