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Ries - Gau Nördlingen

Schuetze_rechts

Standaufsicht

Bei jeglichen Schießen müssen Standaufsichten am Schießstand anwesend sein. Standaufsichten müssen die Schießleiterausbildung des BSSB erworben haben.

Beim Schießen mit Patronenmunition muss zusätzlich eine Waffensachkunde nachgewiesen werden.

Das heisst:

Auf Luftgewehr und Zimmerstutzen Schießständen reicht die Schießleiterausbildung.

Auf allen anderen Schießständen kann nur derjenige Aufsicht sein, der zusätzlich im Besitz einer Sachkunde ist.

Jede Standaufsicht muss beim Landratsamt Donau-Ries - Abt. Waffenrecht gemeldet sein.

Der Richtwert beträgt eine Person pro Stand.

Sollten irgendwelche Änderungen der Standaufsichten auftreten, müssen diese dem Landratsamt unverzüglich gemeldet werden.